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  • · Fachbeitrag · Nachträglicher VA

    Scheidung vor mehr als 15 Jahren – und doch ist der VA nicht rechtskräftig?

    von RiOLG Dr. Volker Schepers, Hamm

    Das OLG Hamm hat sich dazu geäußert, wann ein Ausspruch in einer früheren amtsgerichtlichen Entscheidung, wonach ein VA nicht stattfinde, i. S. v. § 31 Abs. 1 VersAusglG in Rechtskraft erwächst. 

    Sachverhalt

    Die Eheleute schlossen 1990 die Ehe. Noch im selben Jahr kam zwischen ihnen ein notarieller Vertrag zustande, in dem sie Gütertrennung vereinbarten sowie ferner den gegenseitigen und vollständigen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt sowie den vollständigen Ausschluss des VA. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen. Für die jüngere Tochter C war bis zu deren 19. Lebensjahr das Merkzeichen „H“ für „hilflos“ in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen. Die Ehefrau F versorgte ab Oktober 95 bis zur Trennung im Wesentlichen zu Hause die beiden Töchter und kümmerte sich um den Haushalt. Ihrem Beruf als Anwältin ging sie nur noch in geringem Umfang nach. Der Ehemann M war berufstätig.

     

    Mit dem im März 07 verkündeten Urteil des AG wurde die Ehe geschieden. Das Urteil enthält den Ausspruch, dass ein VA nicht stattfinde. Nähere Ausführungen dazu, ob der VA im Ehevertrag wirksam ausgeschlossen wurde, finden sich in der Entscheidung nicht. F nahm das zunächst so hin.