Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis

    Vertraglicher Ausschluss des VA

    | Während des Scheidungsverfahrens können die Ehegatten einen Ausschluss des VA vereinbaren. Was ist dabei zu beachten? |

     

    Das Scheidungsverfahren kann beschleunigt werden, wenn keine Auskünfte zum VA eingeholt werden müssen. Eine Vereinbarung über den VA muss grundsätzlich notariell beurkundet werden, § 7 Abs. 1 VersAusglG. Sind beide Ehegatten anwaltlich vertreten, kann die Vereinbarung aber auch in Form eines gerichtlichen Vergleichs, d. h. durch die Aufnahme der erforderlichen Erklärungen in ein gerichtliches Protokoll, geschlossen werden, § 7 Abs. 2 VersAusglG i. V. m. § 127a BGB. Materiell-rechtlich muss es sich nicht um einen Vergleich i. S. v. § 779 BGB handeln, mit dem ein Streit beigelegt werden soll (BGH FamRZ 94, 96). Die Vereinbarung kann auch im schriftlichen Verfahren entsprechend § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen werden (BGH FK 17, 130).

     

    Frage: Wie ist zu verfahren, wenn das Gericht die Vereinbarung nicht protokollieren will und darauf verweist, sie notariell beurkunden zu lassen?