Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 11.05.2016 · Fachbeitrag · Beamtenrechtliche Grundsätze

    Bewertung betrieblicher Anrechte

    | Hat ein Versorgungsträger eine Versorgungsleistung zugesagt, die sowohl nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ausgestaltet ist als auch die Anforderungen einer betrieblichen Altersversorgung erfüllt, ist das Anrecht nach dem gegenüber § 45 VersAusglG spezielleren § 44 VersAusglG zu bewerten (BGH 27.1.16, XII ZB 656/14, Abruf-Nr. 183991 ). |