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  • · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Kapitalerträge aus geerbtem Vermögen können die Unterhaltsbemessung beeinflussen

    von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf

    • 1. Kapitalerträge aus einem Vermögen, das einem Ehegatten nach der Scheidung durch einen Erbfall anfällt, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur einbezogen werden, wenn die Erwartung des Erbes schon während der bestehenden Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise darauf einrichten konnten und auch eingerichtet haben (im Anschluss an BGH 23.11.05, XII ZR 51/03, FamRZ 06, 387).
    • 2. Bei der Unterhaltsbegrenzung hat der Unterhaltsberechtigte eine sekundäre Darlegungslast. Er muss die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substanziiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen (im Anschluss an BGH FamRZ 10, 875; FamRZ 10, 2059; FamRZ 12, 93).

    (BGH 11.7.12, XII ZR 72/10, FamRZ 12, 1483, Abruf-Nr. 122552)

    Sachverhalt

    Der Kläger K und die Beklagte B sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um die Abänderung eines nachehelichen Unterhaltstitels. Der 1949 geborene K und die 1950 geborene B heirateten 1975. Der 1978 geborene gemeinsame Sohn S blieb nach der Trennung 1995 bei K. 1996 wurden K und B geschieden.

     

    Der wieder verheiratete K absolvierte eine kaufmännische Ausbildung und arbeitete seit 1972 als Außendienstmitarbeiter einer Bank. 1998 erbte er mindestens 72.000 DM. B erwarb einen Berufsschulabschluss (Versicherungskauffrau). Zwischen 1970 und 1978 arbeitete sie bei wechselnden Arbeitgebern, zuletzt bei einem Autohaus und bei einem Werbeartikelhersteller, als kaufmännische Angestellte vollschichtig. Nach der Geburt des S und einer rund vierjährigen Berufspause war sie zwei Jahre im kaufmännischen Bereich tätig und nahm 1985 eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung als Hauspflegerin auf. Seit 1989 arbeitet sie als Pflegerin einer Diakonie teilzeit und wird seit 2003 im Verwaltungsinnendienst eingesetzt.