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  • 20.04.2016 · Fachbeitrag · Umgangsrecht

    Unmittelbarer Zwang bei Umgangsrecht möglich

    | Auch bei Umgangsregelungen ist unmittelbarer Zwang möglich, soweit er sich nicht gegen das Kind richtet, § 90 Abs. 2 FamFG. Im Regelfall ist dies aber nicht sinnvoll. Denn hierdurch kann nicht ein im Kindeswohl gebotener dauerhafter Umgang, sondern regelmäßig nur ein einmaliger Umgang gewährleistet werden (vgl. Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 90 Rn. 3; Pressemitteilung des AG München Nr. 25/16 vom 1.4.16). |