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  • 01.10.2018 · Fachbeitrag · Umgangsrecht

    Keine reformatio in peius

    | Ein Verbot der reformatio in peius besteht insoweit nicht, da in Kindschaftssachen die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist. Auch auf die Beschwerde der Mutter kann das Umgangsrecht des Vaters in der Beschwerdeinstanz ausgeweitet werden (KG Berlin 18.5.18, 3 UF 4/18, Abruf-Nr. 204622 ). |