· Fachbeitrag · Kindeswohl
Kindeswillen prüfen, statt pauschal abtun oder Selbstwirksamkeit des Kindeswillens versus PAS
von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, Neumann & Neumann, Konstanz
| Gerichte stützen sich in Kindschaftssachen oft noch auf das überholte Konzept des sog: Parental-Alienation-Syndroms (PAS), dessen wissenschaftliche Grundlage mittlerweile widerlegt ist. Ein Kindeswille darf weder pauschal ignoriert noch ungeprüft akzeptiert werden. Dazu im Einzelnen: |
1. Kindeswohlprinzip
Gem. § 1697a BGB gilt in Kindschaftssachen das Kindeswohlprinzip. Danach trifft das Gericht diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Kriterien, die bei der Kindeswohlprüfung herangezogen werden, sind u. a.
- Bindungen und Beziehungen des Kindes zu den Elternteilen
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