· Nachricht · Sorgerecht
Sorgerechtsentziehung nur nach eingehenden Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung
| Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 19.11.14 (1 BvR 1178/14) bestätigt, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entziehung der elterlichen Sorge hoch sind: Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. |
Stützen sich die Gerichte dabei auf Feststellungen in einem Sachverständigengutachten, dessen Verwertbarkeit verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegt, können diese auf die gerichtliche Entscheidung durchschlagen, wenn die Gerichte die Zweifel nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise beseitigen. Aus diesen Gründen hat die Kammer eine Entscheidung des OLG aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 108/2014 vom 28. November 2014
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-108.html