03.08.2026 · Nachricht · Melderecht
Gemeinsames Sorgerecht: Melderechtliche Anmeldung ist rein deklaratorisch
Meldet der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat (Residenzmodell), diesen bei der Meldebehörde an, erfüllt er eine eigene öffentlich-rechtliche Pflicht nach § 17 Abs. 3 BMG. Er bedarf dazu keiner gerichtlichen Zuweisung der Entscheidungsbefugnis gem. § 1628 BGB (AG Frankenthal 20.1.26, 71 F 15/26, Abruf-Nr. 252775 ).
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