· Fachbeitrag · Kontrovers
Sorgerechtsvollmachten ausgestalten und einsetzen
von stv. Gruppenleitung Juliane Prinz, M.A., M.M., Mülheim an der Ruhr; und Richter am AG Jan Prinz, LL. M., Bottrop
Bei Sorgerechtsvollmachten sind FamG und Jugendamt gefordert, sich bezüglich der Ausgestaltung und Umsetzung abzustimmen. Dies ist wichtig, da Sorgerechtsvollmachten familiengerichtliche Verfahren beeinflussen können. Der Beitrag zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Sorgerechtsvollmacht im Rahmen eines interdisziplinären Diskurs auf.
Stv. Gruppenleitung Juliane Prinz: Sorgerechtsvollmachten werden mit regionalen Unterschieden eingesetzt, um familiengerichtliche Kindschaftsverfahren zu erledigen. Dabei ist augenscheinlich, dass sowohl die Neigung der Richter, auf solche Vollmachten hinzuwirken, als auch die Bewertung der Sorgerechtsvollmachten im Rahmen der Endentscheidung nicht einheitlich gehandhabt wird. Während ersteres auf legitimen persönlichen Präferenzen beruht, irritiert letzteres vor dem Hintergrund allgemeingültiger streitentscheidender Normen (i. d. R. § 1671 BGB und § 1666 BGB).
Die Kindeseltern möchten i. d. R. gerichtliche Sorgerechtseingriffe, sei es gem. § 1666 BGB oder im Rahmen von Elternkonflikten gem. § 1671 BGB, vermeiden. Motiv ist häufig, nicht aus der Sorgeinhaberschaft verdrängt zu werden, obwohl die Gegenseite dies anstrebt.
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