21.01.2021 · Fachbeitrag · VKH
Diese Gebührenvorteile bringt Ihnen das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021
| Zum 1.1.21 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind nicht nur die Gebührenbeträge um ca. 10 Prozent angehoben worden; auch haben sich – insbesondere für den Familienrechtler – wichtige inhaltliche Änderungen ergeben. Gleich zwei Probleme stellten sich bei Abschluss eines Mehrwertvergleichs unter VKH-Bewilligung. Durch die Neufassungen des § 48 Abs. 1 RVG und der Nr. 1003 VV RVG sind diese jetzt zugunsten der Anwaltschaft geklärt. |