04.08.2025 · Nachricht · Vaterschaftsanfechtung
BVerfG verlängert Frist, um verfassungswidrige Vorschriften der Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln
Das BVerfG hat die bestehende Übergangsfrist verlängert, um die im letzten Jahr für verfassungswidrig erklärten Vorschriften zur Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln (BVerfG 3.6.25, 1 BvR 2017/21 Abruf-Nr. 248628 ).
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