04.08.2025 · Nachricht · Vaterschaftsanfechtung
BVerfG verlängert Frist, um verfassungswidrige Vorschriften der Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln
| Das BVerfG hat die bestehende Übergangsfrist verlängert, um die im letzten Jahr für verfassungswidrig erklärten Vorschriften zur Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln (BVerfG 3.6.25, 1 BvR 2017/21 Abruf-Nr. 248628 ). |
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