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  • 04.08.2025 · Nachricht · Vaterschaftsanfechtung

    BVerfG verlängert Frist, um verfassungswidrige Vorschriften der Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln

    | Das BVerfG hat die bestehende Übergangsfrist verlängert, um die im letzten Jahr für verfassungswidrig erklärten Vorschriften zur Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln (BVerfG 3.6.25, 1 BvR 2017/21 Abruf-Nr. 248628 ). |