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Bundesrat billigt Gesetzesbeschluss zur Sukzessivadoption
| Das Gesetz zur Sukzessivadoption ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, das vom Partner adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren. Bislang ist nur die Adoption des leiblichen Kindes des Partners möglich gewesen. Der Bundesrat hat den Beschluss des Bundestages in seiner Plenarsitzung am 13.6.14 gebilligt. |
Der Bundestag hat bereits am 22.5.14 den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/1285) beschlossen. Mit dem Gesetz wird ein Urteil des BVerfG umgesetzt, das ein Recht auf Sukzessivadoption für homosexuelle Paare bis zum 30.6.14 verlangt hatte. Aber: Gleichgeschlechtliche Partner können auch künftig nicht gemeinsam ein Kind adoptieren.
Quelle: Homepage des Bundesrats http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0201-0300/211-14(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1