· Nachricht · Strafrecht
Auch Mütter müssen ins Gefängnis
| Die Mutterrolle und Verantwortung für ein Kind ist keine Garantie dafür, dass eine notorische Einbrecherin zukünftig keine Straftaten mehr begeht (AG München 11.6.15, 1034 Ls 468 Js 199228/14). |
Das AG München verurteilte eine 20-jährige kroatische Staatsangehörige wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahs zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung.
Die junge Frau ist in ein Reiheneckhaus eingebrochen. Sie hat mit einem Schraubenzieher das Küchenfenster im Erdgeschoss aufgebrochen und sämtliche Schränke und Schubladen durchsucht. Das Haus wurde dabei verwüstet. Alle Gegenstände waren auf dem Boden verstreut. Die Angeklagte entwendete eine Goldkette mit einem Edelstein und Bargeld. Sie war mit ihrem Ehemann kurz vor der Tat von Kroatien nach München gereist, um sich die Stadt anzusehen. Um sich Geld zu verschaffen, ist sie in das Haus eingebrochen und hat dabei einen Sachschaden verursacht. Die Angeklagte wurde kurz nach der Tat verhaftet und befand sich in Untersuchungshaft. In der Justizvollzugsanstalt brachte sie eine Tochter zur Welt. Die Tochter wurde im Mai vom Kindsvater und dessen Eltern im Einverständnis mit der Angeklagten abgeholt und lebt nun bei der Familie des Vaters in Kroatien. Die Angeklagte vermisst ihr Kind sehr.
Obwohl sie Mutter eines Neugeborenen ist und die Tat gestanden hat, wurde sie zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht hat auf die 20-jährige Angeklagte Jugendstrafrecht angewendet und festgestellt, dass bei ihr schädliche Neigungen vorliegen. Die Angeklagte wurde bereits 2010 vom AG wegen zwei Einbruchsdiebstählen und vier versuchten Einbrüchen zu 8 Monaten Jugendstrafe und 2013 in Frankreich zu 2 Monaten Freiheitsstrafe, die zurückgestellt ist bis 2018, wiederum wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt. Wegen dieser Vorverurteilungen saß die Angeklagte in Frankreich bereits 9 Monate in Haft. In Deutschland saß sie 2010 zwei Monate in Haft.
Das Gericht stellt fest: Zwar ist sie mittlerweile Mutter geworden und hat in der Hauptverhandlung nachvollziehbar geäußert, ihr Kind sehr zu vermissen. Angesichts der tief verwurzelten kriminellen Energie der Angeklagten hat das Gericht jedoch nicht die Hoffnung, dass allein die Mutterrolle und die damit verbundene Verantwortung für ihr Baby die Angeklagte künftig längerfristig auf einem rechttreuen Lebensweg halten kann.
Quelle: AG München, Pressemitteilung 37/15 vom 13.7.15