· Fachbeitrag · Steuerrecht
Steuerfalle droht beim Verkauf der an das Kind überlassenen Wohnung
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Eltern kaufen zuweilen für das auswärts studierende Kind am Studienort eine Wohnung. Nachdem das Studium beendet ist, wird die Wohnung verkauft. Das Problem: Wenn die Eltern bei dem Verkauf nicht aufpassen, unterliegt der dabei realisierte Veräußerungsgewinn schnell der Besteuerung. Denn in diesem Bereich gibt es gleich mehrere Steuerfallen, die zuschnappen können. FK klärt auf.
1. Private Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 EStG
Grundsätzlich wird die Veräußerung privater Wirtschaftsgüter nicht besteuert. Ausnahme: Wird eine Wohnung veräußert, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG. Damit muss die Differenz zwischen dem Erlös und den Anschaffungskosten versteuert werden. Um die Besteuerung zu umgehen, gibt es drei Alternativen.
Nicht der Besteuerung unterliegt die Veräußerung von Wohnungen,
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