· Nachricht · Steuerrecht
BFH bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Haushaltszugehörigkeit bei Kinderbetreuungskosten
Der BFH hat bestätigt, dass das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit bei der Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß ist, auch wenn Zweifel in spezifischen Einzelfällen bestehen ( 27.11.25, III R 8/23 Abruf-Nr. 252262 ).
Kinderbetreuungskosten können bei der Einkommensteuer (ESt) unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben nach § 10 EStG berücksichtigt werden. Abzugsfähig sind insbesondere Aufwendungen für Dienstleistungen, um ein Kind unter 14 Jahren zu betreuen, wenn
- das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG,
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