· Fachbeitrag · Steuerrecht
Den Pflegeaufwand für andere Personen von der Steuer absetzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Vor allem im hohen Alter werden viele Personen pflegebedürftig. Einen Großteil der Pflege übernehmen zwar oft professionelle Pflegedienste. Aber auch Angehörige kümmern sich immer wieder ganz oder teilweise um die Pflege. Das kostet Geld – z. B. entstehen Fahrtkosten für die Fahrten zur gepflegten Person oder Angehörige übernehmen die Kosten für den professionellen Pflegedienst. FK betrachtet, wie sich der Pflegeaufwand steuerlich absetzen lässt. Denn dafür gibt es vier Möglichkeiten.
1. Die vier möglichen Steuererleichterungen
Wird eine andere Person unentgeltlich gepflegt oder werden für die andere Person die durch einen Pflegedienst etc. entstandenen Pflegekosten übernommen – z. B. weil die gepflegte Person dazu nicht in der Lage ist – kann die pflegende bzw. die die Kosten tragende Person von vier Steuererleichterungen profitieren:
- 1. Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
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