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Bei der Steuererklärung 2012 nicht vergessen: Kinderbetreuungskosten künftig einfacher absetzbar
| Kosten für Kindergarten, Tagesmutter oder Mittagsbetreuung sind stets als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar. Es kommt nicht mehr auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen an. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011/2012 hat den Steuervorteil ab dem Veranlagungszeitraum 2012 auf alle Eltern erweitert, der Grund für die Betreuung durch Dritte spielt keine Rolle mehr. |
Eine Unterscheidung zwischen erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand ist nicht mehr vorzunehmen, sodass alle Eltern zwei Drittel ihrer Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4000 Euro, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können. Möglich ist dies für Kinder bis 14 Jahre, für behinderte Kinder besteht keine zeitliche Begrenzung.
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