29.12.2025 · Nachricht · Öffentliches Recht
„Keinen Bock auf Schule“ befreit nicht von der Schulpflicht
Eltern müssen sicherstellen, dass ihre Kinder eine Schule besuchen. Das gilt auch dann, wenn die Kinder sich dagegen entschieden haben (VG Bayreuth 27.6.25, B 3 K 24.419, Abruf-Nr. 250072 ; B 3 K 24.420 Abruf-Nr. 250073 ).
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