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  • 31.08.2026 · Nachricht · Öffentliches Recht

    VG Trier verneint Anspruch auf Schülerbeförderungskosten trotz Hauptverkehrsstraße

    Eine Grundschülerin hat keinen Anspruch auf Übernahme ihrer Beförderungskosten, wenn der Schulweg weder zwei Kilometer überschreitet noch besonders gefährlich ist (VG Trier 22.06.26, 9 K 1279/26.TR, Abruf-Nr. 255544 ).