· Fachbeitrag · Namensrecht
Namensänderung nach der Hochzeit ‒ das gilt
von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, Neumann & Neumann, Konstanz
| Haben Ehepaare bereits vor dem am 1.5.25 in Kraft getretenen Namensrecht geheiratet, gilt für eine Änderung des Namens Folgendes: |
1. Eheleute mit Ehenamen
Gem. Einführungsgesetz zum BGB, § 67 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts können Ehegatten, die am 1.5.25 bereits einen Ehenamen führen,
- ihren Ehenamen durch Wahl eines aus den Namen beider gebildeten Doppelnamens nach § 1355 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB neu bestimmen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1) oder
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