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  • · Fachbeitrag · Namensrecht

    Namensänderung nach der Hochzeit ‒ das gilt

    von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, Neumann & Neumann, Konstanz

    | Haben Ehepaare bereits vor dem am 1.5.25 in Kraft getretenen Namensrecht geheiratet, gilt für eine Änderung des Namens Folgendes: |

     

    1. Eheleute mit Ehenamen

    Gem. Einführungsgesetz zum BGB, § 67 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts können Ehegatten, die am 1.5.25 bereits einen Ehenamen führen,

    • ihren Ehenamen durch Wahl eines aus den Namen beider gebildeten Doppelnamens nach § 1355 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB neu bestimmen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1) oder