· Nachricht · Leihmutterschaft
Deutsches Standesamt nicht an Feststellung der Elternschaft durch kalifornisches Gericht gebunden
| Eine Leihmutterschaft ist mit dem Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 des GG nicht vereinbar. Deswegen ist die Entscheidung eines kalifornischen Gerichts, das die Elternschaft der „Auftraggeber“ einer Leihmutterschaft festgestellt hat, für die Eintragung in das Geburtenregister durch das Standesamt in Deutschland nicht bindend. |
Dies entschied das KG und wies eine auf entsprechende Registereintragung gerichtete Beschwerde zurück (KG Berlin 1.8.13, 1 W 413/12).
Quelle: ID 42275794