· Fachbeitrag · Kontrovers
Neue Instrumente zum Schutz vor Gewalt angemessen einsetzen
von Gruppenleitung Juliane Prinz, M. A., M. M., und Richter am Amtsgericht Jan Prinz, LL. M., Bottrop
Bereits vor der parlamentarischen Sommerpause wurde das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ verabschiedet, das den Gewaltschutz und das Kindschaftsrecht ändert. Ein professionsübergreifender Diskurs über den Umgang mit den neuen familiengerichtlichen Instrumenten ist notwendig.
Richter am Amtsgericht Jan Prinz, LL. M.: Mit dem im Sommer verabschiedeten Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (BGBl 26 I, Nr. 198 vom 9.7.26) hat der Gesetzgeber einen (soweit ersichtlich: ersten) Impuls im Bereich des Gewaltschutzrechts i. w. S. gesetzt. Es lassen sich dort im Wesentlichen drei neu geschaffene bzw. weiterentwickelte Instrumente finden, von denen mindestens zwei – die Möglichkeit, eine Teilnahme an sozialen Trainingskursen anzuordnen, und die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) – die familiengerichtlichen Verfahren künftig prägen werden.
Gruppenleitung Juliane Prinz, M. A., M. M.: In Ansehung der sog. „Istanbul-Konvention“ (IK oder Gewaltschutzübereinkommen [GewSchÜ]) dürfte dies ein überfälliger Schritt gewesen sein.
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