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  • · Nachricht · Gesetzesentwurf zur Familienentlastung

    Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert den Gesetzesentwurf zur Familienentlastung

    | Der djb moniert den am Freitag veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. |

     

    Der Entwurf (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015-03-09-G-Anhebung-Grundfreibetrag-Kinderfreibetrag-Kindergeld-Kinderzuschlag.pdf?__blob=publicationFile&v=2). setze bei Freibeträgen für Kinder und Kindergeld nur das verfassungsrechtliche Minimum für 2015 und 2016 um. Das treffe alle Menschen mit Kindern und vor allem die Kinder selbst. Für 2014 sollten die Freibeträge sogar das verfassungsrechtliche Minimum unterbieten.

     

    Alleinerziehende blieben außen vor. Das treffe vor allem Mütter, die Erwerbstätigkeit und Betreuung der Kinder bewältigen müssten. Ihnen bleibe jede Anerkennung, aber auch die Berücksichtigung ihrer begrenzten steuerlichen Leistungsfähigkeit, für die der Entlastungsbetrag vorgesehen sei, in ausreichender Höhe versagt.

     

    Der djb fordert die Bundesregierung insbesondere auf, ein Konzept für eine Neugestaltung oder mindestens eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Er regt an, diesen als Abzug von der Steuerschuld zu gestalten, um auch Alleinerziehende mit niedrigeren Einkommen besser zu erreichen.

     

    Quelle: Pressemitteilung des djb vom 9.3.15, http://www.djb.de/Kom/K4/pm15-07/

    Quelle: ID 43250872