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  • · Nachricht · Geburtenregister

    BGH ermöglicht Eintrag von „divers“ im Geburtenregister auch bei nur empfundener Intersexualität

    | Menschen mit empfundener Intersexualität können künftig ihren Geburtseintrag in „divers“ ändern lassen (BGH 22.4.20, XII ZB 383/19). |

     

    Der Anwendungsbereich der §§ 45b, 22 Abs. 3 PStG sei zwar auf Personen beschränkt, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind. Personen mit lediglich empfundener Intersexualität seien hiervon nicht erfasst. Personen mit einer lediglich empfundenen Intersexualität könnten aber entsprechend § 8 Abs. 1 Transsexuellengesetz (TSG) erreichen, dass ihre auf „weiblich“ oder „männlich“ lautende Geschlechtsangabe im Geburtenregister gestrichen oder durch „divers“ ersetzt werde.

    Quelle: ID 46606615