09.02.2026 · Nachricht · Erbschaftsteuer
Erbverzicht taugt nicht als Steuersparmodell für Enkel
| Ein Erbverzicht des Kindes (z. B. des Vaters) gegenüber einem Elternteil (z. B. dem Großvater) führt nicht dazu, dass die Enkel beim Tod des Großvaters einen höheren Freibetrag von 400.000 EUR erhalten. Es bleibt beim Freibetrag von 200.000 EUR (BFH 31.7.24, II R 13/22, Abruf-Nr. 244795 ). |
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