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  • · Fachbeitrag · Erbrecht

    10 Rechtstipps bei Erbfällen mit Auslandsbezug

    von Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München

    | In vielen anstehenden Erbfällen gibt es einen Auslandsbezug, der zu Abwicklungs- und Rechtsproblemen führt, weil der spätere Erblasser und häufig die Familienangehörigen die Rechtswirkungen eines solchen Auslandsbezugs unterschätzen. Dazu einige typische Konstellationen: |

    1. Erbfälle mit Auslandsbezug

    Typische Situationen, in denen ein Erbfall einen Auslandsbezug hat, sind:

     

    Übersicht / Erbfälle mit Auslandsbezug

    • Die ausländische Staatsangehörigkeit oder eine doppelte Staatsangehörigkeit
    • Der Wohnsitz im Ausland (bzw. aus dem Blickwinkel der EU-ErbrechtsVO der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland)
    • Die Belegenheit von Vermögen im Ausland (insbesondere von Immobilieneigentum)
    • Das Abfassen eines Testaments im Ausland und/oder gemäß ausländischen Formvorschriften
    • Die Gestaltung eines Testaments unter Bezugnahme auf ausländische Rechtsinstitute (z. B. die Regelung eines „trusts“ oder die Auswahl eines „executors“)
    • Die (ggf. konkludente) Rechtswahl hin zu einem ausländischen Erbrecht
    • Familienrechtliche Bindungen mit Auslandsbezug (die unter ausländischem Recht vollzogene Ehe oder Adoption)
    • Lebzeitige Vermögensgestaltungen unter ausländischem Recht