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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Zusammenveranlagung von Ehegatten: Verrechnung von Gewerbeeinkünften

    | Erzielen Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so sind bei der Anwendung des § 35 Abs. 1 EStG 2002 die positiven Einkünfte des einen Ehegatten mit den negativen Einkünften des anderen zu verrechnen ( BFH 27.9.12, III R 69/10 ). |

     

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    Abruf-Nr. 130363

    Quelle: ID 37994820