· Nachricht · Einkommensteuer
Zusammenveranlagung von Ehegatten: Verrechnung von Gewerbeeinkünften
| Erzielen Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so sind bei der Anwendung des § 35 Abs. 1 EStG 2002 die positiven Einkünfte des einen Ehegatten mit den negativen Einkünften des anderen zu verrechnen ( BFH 27.9.12, III R 69/10 ). |
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Abruf-Nr. 130363
Quelle: ID 37994820