· Nachricht · Eingetragene Lebenspartnerschaften
Bundestag beschließt steuerliche Gleichstellung
| Drei Wochen nach dem Urteil des BVerfG hat der Bundestag die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare mit Ehen beschlossen. Das bislang Eheleuten vorbehaltene Ehegattensplitting gilt künftig auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. |
Anfang Juni hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass die bisherige Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist. In Zukunft können auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting profitieren.
Weiterführender Hinweis
- FK 13, 109
Quelle: ID 40302300