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  • · Nachricht · Eingetragene Lebenspartnerschaften

    Bundestag beschließt steuerliche Gleichstellung

    | Drei Wochen nach dem Urteil des BVerfG hat der Bundestag die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare mit Ehen beschlossen. Das bislang Eheleuten vorbehaltene Ehegattensplitting gilt künftig auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. |

     

    Anfang Juni hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass die bisherige Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist. In Zukunft können auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting profitieren.

     

    Weiterführender Hinweis

    • FK 13, 109
    Quelle: ID 40302300