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  • · Nachricht · Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Urteil für Lebenspartnerschaften betrifft auch Wohnungsbau-Prämiengesetz

    | Folgeänderungen bei der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 7.5.13 (2 BvR 909/06; 2 BvR 1981/06; 2 BvR 288/07, Abruf-Nr. 131889) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von eingetragenen Lebenspartnern werden sorgfältig geprüft. |

     

    Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14567) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14463) zum Splitting-Verfahren für Lebenspartnerschaften mit. Durch die beschlossene Generalnorm würden alle Normen, die für Ehegatten und auf die Ehe Anwendung finden, auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften gelten. Dazu zähle auch das Wohnungsbau-Prämiengesetz.

     

    Quelle: Meldung des Deutschen Bundestags vom 29.8.13

    http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_08/2013_437/02.html 

    Quelle: ID 42300801