· Nachricht · Eingetragene Lebenspartnerschaft
Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften: Kein genereller und bundesweiter vorläufiger Rechtsschutz
| Die Bundesregierung lehnt es ab, aufgrund unterschiedlicher finanzgerichtlicher Entscheidungen zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften generell und bundesweit vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. |
Bisher sind sowohl Beschlüsse der Finanzgerichte ergangen, die einstweiligen Rechtsschutz gewähren als auch Beschlüsse, die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ablehnen. Daher ist es auch nicht zwingend geboten, aufgrund der Entscheidung einzelner Finanzgerichte generell und bundesweit vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Das BMF wartet diesbezüglich vielmehr die Entscheidung des BFH in den anhängigen Beschwerdeverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz ab.
Weitere Einzelheiten lesen Sie unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/094/1709472.pdf.