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Bundesrat: Personen gleichen Geschlechts sollen das Recht auf Eheschließung bekommen
| Bisher ist es Paaren gleichen Geschlechts verwehrt, die Ehe zu schließen. Nach Ansicht des Bundesrats ist dies eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Zudem seien Paare in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft vielfach gegenüber der Ehe benachteiligt. Ein Gesetzentwurf des Bundesrats sieht daher vor, dass Personen gleichen Geschlechts das Recht erhalten sollen, die Ehe zu schließen (18/6665). Im BGB soll es dem Gesetzentwurf zufolge künftig heißen: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ |
Wichtig | Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare soll es nach dem Willen des Bundesrats nicht mehr möglich sein, neue Lebenspartnerschaften eintragen zu lassen. Die schon eingetragen Lebenspartnerschaften sollen hingegen bestehen bleiben, können aber in eine Ehe umgewandelt werden.
Die Bundesregierung geht in ihrer Stellungnahme nicht inhaltlich auf diesen Gesetzentwurf ein. Sie verweist lediglich auf die bisherigen Schritte, um das Recht für Eingetragene Partnerschaften auf das Recht von Eheleuten anzugleichen. Sie bekennt sich zum Ziel, „bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden“.
Die Bundesregierung will „die weitere rechtspolitische Diskussion aufmerksam verfolgen“.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 13.11.15
Mehr dazu unter https://www.bundestag.de/presse/hib/2015-11/-/395554