· Fachbeitrag · Editorial
Wenn über Totenruhe kein Gras wächst
Eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (16.3.26, 5 WF 30/25) fügt der Diskussion um die Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung einen praxisrelevanten und zugleich grundrechtssensiblen Baustein hinzu. Indem der Senat die Duldungspflicht aus § 178 FamFG analog auf Verstorbene erstreckt, macht er deutlich, dass der Gesetzgeber der Klärung des Personenstands ein Gewicht beimisst, das selbst tiefgreifende Eingriffe in die Totenruhe rechtfertigen kann.
Bemerkenswert ist die klare personelle Zuordnung der Totenfürsorge: Sie steht vorrangig den nächsten Angehörigen zu – hier den Eltern vorrangig vor der Schwester – und begründet zwar ein formales Beschwerderecht, aber kein generelles Abwehrrecht gegen eine notwendige Abstammungsuntersuchung.
Die Rechtsposition des Totenfürsorgeberechtigten wird vom Senat ausdrücklich als treuhänderische Wahrnehmung der Interessen des Verstorbenen verstanden, die hinter der verfassungsrechtlich getragenen Abstammungswahrheit des Kindes zurücktreten muss.
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