· Nachricht · Beratungshilfe
Staatsausgaben rückläufig
| Die Ausgaben für Beratungshilfe betrugen in allen Bundesländern (außer in Hamburg und Bremen, in denen die Beratungshilfe durch staatliche Stellen geleistet wird) 2012 insgesamt 73,5 Millionen Euro. Dies sind etwa 10 Prozent weniger als 2011. |
Diese Abnahme der Ausgaben trat noch unabhängig von der Reform des Prozesskosten- und Beratungshilferechts ein (hierzu unsere Sonderausgabe, Probeexemplar-Bestellung unter https://www.iww.de/fk/probeheft?wkz=444613).
Quelle und Einzelheiten: http://anwaltverein.de/downloads/depeschen/2013/Depesche-37.pdf?PHPSESSID=9dbms9phe8jd3fppub19jdo8f6
Quelle: ID 42364704