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  • 08.06.2026 · Nachricht · Arzthaftung

    OLG verneint Auskunftsanspruch über Zahl der Samenspenden

    Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass eine mittels Samenspende gezeugte Klägerin vom behandelnden Arzt keine Auskunft über Anzahl und Verwendung der Samenspenden ihres biologischen Vaters verlangen kann (1.4.26, 17 U 60/24, Abruf-Nr. 253280 ).