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  • · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung

    Kosten einer Vollstreckungsabwehrklage bei Vollstreckung aus überholtem Titel

    von RA Dr. Michael Zecher, FA Familienrecht und Erbrecht, Ilsfeld

    Vollstreckt ein Unterhaltsgläubiger aus einem nicht mehr aktuellen Titel hier: Vergleich über Trennungsunterhalt, obwohl Beteiligte bereits geschieden sind und ein Vergleich über nachehelichen Unterhalt existiert, trägt er die Kosten einer auf Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen gerichteten Vollstreckungsabwehrklage (AG Heilbronn, 29.12.10, 5 F 2251/10, Abruf-Nr. 120488).

    Sachverhalt

    Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Bereits vor Rechtskraft der Scheidung hatte sich der Antragsteller per Vergleich zur Zahlung eines Trennungsunterhalts an die Antragsgegnerin verpflichtet.

     

    Anlässlich der Scheidungsverhandlung verpflichtete sich der Antragsteller mit weiterem gerichtlichem Vergleich u.a. dazu, einen monatlichen nachehelichen Unterhalt an die Antragsgegnerin zu bezahlen. Für Juni 10 befand sich der Antragsteller mit einer Teilzahlung des Unterhalts in Verzug. Daraufhin beantragte die Antragsgegnerin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf der Grundlage des Vergleichs zum Trennungsunterhalt und ließ ein vorläufiges Zahlungsverbot nach § 845 ZPO an den Arbeitgeber des Antragstellers zustellen.