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  • · Nachricht · Störung der Geschäftsgrundlage

    Schenkungen von den Schwiegereltern bei Trennung und Scheidung

    | Schenken Schwiegereltern eine als Renditeobjekt genutzte Immobilie an das Kind und Schwiegerkind, kann die Schenkung im Fall der Trennung der Ehegatten nicht wegen Wegfalls bzw. Störung der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden (OLG Oldenburg 14.10.20, 11 UF 100/20).

     

    Die Klägerin F hatte ihrer Tochter T und deren Mann M eine Eigentumswohnung geschenkt. Die beiden bewohnten die Wohnung nicht selbst, sondern vermieteten sie. T und M sind inzwischen geschieden. F verlangt 37.600 EUR von M aufgrund Wegfalls bzw. Störung der Geschäftsgrundlage. Das OLG verneinte wie das AG den Wegfall bzw. die Störung der Geschäftsgrundlage. M schuldet daher keine Rückzahlung. Es war eine Schenkung, deren Rechtsnatur es ist, dass keine Gegenleistung geschuldet ist und dass sie nur bei einer schweren Verfehlung des Beschenkten gegen den Schenker zurückgefordert werden kann.

     

    MERKE | Bei der Schenkung einer Immobilie an das Kind und Schwiegerkind als Familienheim besteht dagegen ein direkter Zusammenhang damit, dass die Ehe fortgesetzt wird, sodass u. U. beim Scheitern der Ehe eine Rückforderung in Frage kommt.

     

    Hier ist aber die Immobilie als Renditeobjekt geschenkt und genutzt worden. Die F hat daher nicht damit rechnen können, dass die Immobilie langfristig für die Lebens- und Beziehungsgestaltung der Ehegatten genutzt wird. Zudem war das Motiv für die Schenkung nicht nur die Ehe der T, sondern auch die Ersparnis weiteren Ärgers mit den Mietern und der Renovierungsaufwendungen. Allein der Fortbestand der Ehe war daher nicht die Geschäftsgrundlage für die Übertragung.

    Quelle: ID 47109242