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  • 28.08.2017 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Beschwerdebefugnis gegen Ergänzungspflegschaft

    | Beim paritätischen Wechselmodell haben die Eltern keine Beschwerdebefugnis, die Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Kindesunterhalt anzugreifen (OLG Hamm 7.6.17, 10 UF 68/17, Abruf-Nr.  195011 ). |