Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Interview

    Recklinghäuser Netzwerkmodell optimiert den Kinderschutz

    Bild: Gemini KI generiert

    von Dr. Cathrin Beba, weitere Aufsicht führende Richterin am AG Recklinghausen, und RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

    Erleben Kinder in der Familie Gewalt, ist das schlimm. Noch schlimmer ist aber, dass sie bei der rechtlichen Aufarbeitung immer wieder damit konfrontiert werden – sowohl im Familienrecht im Rahmen von § 1666 BGB als auch bei der strafrechtlichen Ahndung der Gewalt. Das Recklinghäuser Netzwerkmodell, das von RiAG Dr. Cathrin Beba, und RiAG Christine Lenz, beide AG Recklinghausen, konzipiert worden ist, hilft, die Kinder in diesen Verfahren zu entlasten.

     

    Frage von Dr. Möller: Was bedeutet das Recklinghäuser Modell?

     

    ANTWORT VON DR. BEBA: Die Idee hinter dem Recklinghäuser Netzwerkmodell ist einfach: Derselbe Richter ist sowohl für das familiengerichtliche Verfahren bei Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch zuständig als auch für die ermittlungsrichterliche Vernehmung des Kindes nach § 58a StPO. Das Kind hat es nur noch mit einem Richter zu tun – wenn auch in unterschiedlichen Funktionen. Diese Personalunion setzt sich fort: Verfahrens- und Zeugenbeistand können identisch bestellt werden, bei Bedarf wird derselbe Dolmetscher in beiden Verfahren eingesetzt. Termine finden vorzugsweise im Kinderschutzhaus Datteln statt. Es findet ein enger Austausch zwischen allen Beteiligten statt – Jugendamt, Kinderschutzhaus, Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Richter in beiden Funktionen. Gutachten und Erkenntnisse können über Akteneinsicht in beiden Verfahren genutzt werden, Termine werden aufeinander abgestimmt. Die richterliche Vernehmung erfolgt dadurch sehr früh im Verfahren. Im Familienverfahren muss die Kindesanhörung nur noch die allgemeine Lebenssituation, Perspektiven und Wünsche erfassen – nicht mehr den eigentlichen Sachverhalt. Die Kinder werden so spürbar entlastet: Es gibt weniger Befragungen, aber beschleunigte und qualitativ verbesserte Verfahren.