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  • 05.04.2021 · Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis

    Anwaltszwang und VKH

    | In Verfahren mit Anwaltszwang gilt die Vollmacht des Anwalts so lange als fortbestehend, bis sich ein anderer als neuer Prozessbevollmächtigter bestellt, § 87 ZPO. Es fragt sich, ob dies auch im VKH-Verfahren gilt. |