· Nachricht · Beweisrecht
Heimlich erstellte Tonaufnahmen sind in Kindschaftssachen nicht immer verwertbar
| Werden heimlich erstellte Tonaufnahmen zu Beweiszwecken verwertet, ist zwischen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und den Interessen abzuwägen, die durch Tonaufnahmen geschützt werden sollen (OLG Saarbrücken 26.7.24, 6 UF 46/24, Abruf-Nr. 249939 ). |
Bei der Abwägung ist u. a. Folgendes einzustellen:
- Wenn es um das Recht der Kinder auf körperliche und seelische Unversehrtheit geht, spricht dies für eine Verwertbarkeit (OLG München FamRZ 21, 1716).
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