· Fachbeitrag · Immobilien beim Zugewinnausgleich
Fiktive Positionen bei der Immobilienbewertung nicht vergessen
von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, Neumann & Neumann, Konstanz
Der Zugewinnausgleich umfasst oft viele Positionen. Wichtig ist, dabei auch an solche zu denken, die nur fiktiv sind. Der Beitrag zeigt dies für die fiktive Spekulationssteuer, einer fiktiven Vorfälligkeitsentschädigung und fiktiven Maklergebühren auf.
1. Grundsätzliches
Gem. § 1384 BGB tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Es gilt hierbei das strenge und starre Stichtagsprinzip. Was davor oder danach war, spielt keine Rolle (Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 7. Aufl., 1. Kapitel, Rn. 10 ff).
PRAXISTIPP — Jeder Vermögensgegenstand, der am Stichtag hätte fotografiert werden können, ist maßgebend. |
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