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  • · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich

    Vorliegen einer illoyalen Vermögensverfügung

    von VRiOLG a.D. Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle

    | Der BGH hat zur Darlegungs- und Beweislast bei der illoyalen Vermögensminderung (§ 1375 Abs. 2 Nr. 2 BGB) entschieden. Der Beitrag zeigt, warum der Beschluss bedenklich ist. |

     

    Sachverhalt

    Der Sachverhalt entspricht dem in FK 16, 9 (in dieser Ausgabe). Zu ergänzen ist Folgendes: M hat einen Sparvertrag aufgelöst und sich das Guthaben auszahlen lassen, bevor der Scheidungsantrag zugestellt worden ist.

     

    Der Tatbestand einer illoyalen Vermögensminderung ist nur dann schlüssig dargelegt, wenn der in Rede stehende Betrag nicht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Lebensführung verbraucht worden sein kann (Abruf-Nr. 177624).