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  • · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht

    Aktuelle Entscheidungen in 2015 zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

    von RiOLG Andreas Kohlenberg, Celle

    | Der Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersicht zum Nebengüterrecht in 2014 an (zuletzt FK 15, 195 ) und zeigt interessante Entscheidungen aus 2015 zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zu den wichtigen Bereichen Ausgleichsansprüche aus BGB-Innengesellschaft und aus Störung der Geschäftsgrundlage sowie zur Beendigung des Besitzrechts an einer Wohnung. |

    1. Ausgleichsansprüche aus BGB-Innengesellschaft

    Das OLG Brandenburg musste sich mit Ausgleichsansprüchen nach Auflösung einer langjährigen nicht ehelichen Lebensgemeinschaft mit anschließender kurzer Ehe beschäftigen (FamRZ 15, 1308). Die Beteiligten lebten zunächst in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Anschließend wurde die Ehe geschlossen und nach kurzer Zeit rechtskräftig geschieden. Während der überwiegenden Zeit des nicht ehelichen Zusammenlebens war die Antragstellerin (F) aufgrund eines Arbeitsverhältnisses als Büromitarbeiterin im Unternehmen des Antragsgegners (M) beschäftigt. Wegen der von ihr erbrachten Leistungen für das Unternehmen des M, die nach den Behauptungen der F deutlich über das arbeitsvertraglich vereinbarte Maß hinausgegangen seien, hat die F Ausgleichsansprüche u. a. unter Hinweis auf das Vorliegen einer BGB-Innengesellschaft geltend gemacht.

     

    Das AG hat der F dafür VKH versagt. Die sofortige Beschwerde der F blieb erfolglos. Nach Ansicht des OLG können die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft auch durch schlüssiges Verhalten einen Vertrag über die Gründung einer Innengesellschaft schließen. Dies setzt aber voraus, dass die Tätigkeit des mitarbeitenden Partners von ihrer Funktion her als gleichberechtigte Mitarbeit anzusehen ist. Wenn - wie hier - für die Mitarbeit eines Partners ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist, steht dies der Annahme eines konkludent geschlossenen Vertrags über eine Innengesellschaft entgegen.