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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Vorläufiger Rechtsschutz

    Unterhaltsrecht: Einstweilige Anordnungen und einstweilige Verfügungen richtig anwenden

    | In Unterhaltsverfahren kommen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sowohl einstweilige Anordnungen als auch einstweilige Verfügungen in Betracht. Zwischen ihnen besteht kein Wahlrecht, was oft übersehen wird. Der Beitrag erläutert, wann welches lnstitut zulässig ist. |