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  • 01.08.2006 | Unterhaltsleitlinien

    OLG Frankfurt modifiziert Unterhaltsgrundsätze

    Die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main haben u.a. auf Grund der aktuellen Entscheidungen des BGH ihre Leitlinien überdacht. Bis zu einer formalen Änderung im kommenden Jahr im Zuge der Reform des Unterhaltsrechts gelten die Frankfurter Unterhaltsgrundsätze weiter. Allerdings haben die Familiensenate Änderungen zu folgenden Punkten beschlossen (Einzelheiten dazu im Internet):  

     

    • Selbstbehalte,
    • Unterhaltsbedarf beim Ehegattenunterhalt,
    • Wohnvorteil,
    • Volljährigenunterhalt – u.a. Kindergeldverrechnung,
    • Altersvorsorgeunterhalt,
    • Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten zur Zahlung von Kindesunterhalt und
    • Pauschale berufsbedingte Aufwendungen.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 134 | ID 87201