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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt

    Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit

    Neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit darf einem unterhaltspflichtigen Vater zur Sicherstellung seiner Leistungsfähigkeit für den Minderjährigenunterhalt trotz der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung eine Nebentätigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zugemutet werden (BVerfG 5.3.03, 1 BvR 752/02, FamRZ 03, 661, Abruf-Nr. 040080).