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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt

    Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit

    | Neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit darf einem unterhaltspflichtigen Vater zur Sicherstellung seiner Leistungsfähigkeit für den Minderjährigenunterhalt trotz der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung eine Nebentätigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zugemutet werden (BVerfG 5.3.03, 1 BvR 752/02, FamRZ 03, 661, Abruf-Nr. 040080). |