01.05.2003 · Fachbeitrag · Unterhalt
Verbraucherinsolvenzverfahren bei dauerhafter Überschuldung des Unterhaltsverpflichteten
Bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung ist es in der Regel zumutbar, den Unterhaltsschuldner auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und eine Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff., § 304 InsO zu verweisen. Unterhaltsrechtlich hat dies zur Folge, dass sich der Schuldner nicht auf bestehende Verbindlichkeiten gegenüber dem Unterhaltsberechtigten berufen darf (OLG Dresden 10.1.03, 10 UF 684/02). (Abruf-Nr. 030844)
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