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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Unterhalt

    Leistungsfähigkeit und Insolvenzverfahren

    In Rechtsprechung und Literatur wird diskutiert, der Unterhaltsschuldner könne sich in Mangelfällen nicht mehr auf seine geminderte Leistungsfähigkeit berufen, sondern er müsse ein Insolvenzverfahren einleiten. Der folgende Beitrag zeigt die Vor- und Nachteile der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aus unterhaltsrechtlicher Sicht auf.