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  • · Fachbeitrag · Corona-Pandemie

    Unterhalt und Insolvenz

    von VRIOLG i.R., RA Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle

    | Als Folge der Corona-Pandemie werden viele Insolvenzen prognostiziert, vor allem nach Auslaufen (31.12.20) der verlängerten Antragsfrist wegen Überschuldung, § 17 InsO. Die Insolvenz eines Familienmitglieds wirkt sich u. a. auf den Unterhalt aus. Wird über sein Vermögen ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet und gibt es einen Unterhaltstitel, ist dessen Durchsetzbarkeit ggf. wegen einer Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) fraglich. |

    1. Überblick

    Es gibt das Regel-, das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Sonderinsolvenz, bei der nur das Sondervermögen Gegenstand des Insolvenzverfahrens ist.

     

    a) Regelinsolvenzverfahren

    Ein solches ‒ Aktenzeichen N ‒ kommt in Betracht,